
Wie hoch ist der Mindestlohn? Aktuelle Werte 2026 und 2027
Die Frage nach der Höhe des Mindestlohns begegnet einem überall – an der Kasse, in der Werkstatt oder im Büro. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Stundenlohn bei 13,90 Euro brutto, und eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro ist für 2027 bereits beschlossen.
Aktueller gesetzlicher Mindestlohn (seit 01.01.2026): 13,90 € brutto pro Stunde ·
Nächste Erhöhung (01.01.2027): 14,60 € brutto pro Stunde ·
Mindestlohn 2025: 12,82 € brutto pro Stunde ·
Mindestlohn bei 40-Stunden-Woche (brutto/Monat): ca. 2.409 € ·
Mindestlohn netto (Steuerklasse I, ca.): ca. 1.750 €
Kurzüberblick
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std. (Bundesregierung)
- Mindestlohn 2027: 14,60 €/Std. (Bundesregierung)
- Gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren (Bundesregierung)
- 15 € Mindestlohn: politische Forderung, kein Beschluss
- Nettobetrag variiert je nach Steuerklasse und Zusatzbeitrag
- Auswirkungen auf Branchenzuschläge noch offen
- Kirchensteuerpflicht beeinflusst Netto
- Kinderfreibeträge senken Steuerlast
- Preisauswirkungen durch Mindestlohnerhöhung umstritten
- Langfristige Entwicklung nach 2028 offen
- 01.01.2026: 13,90 € (Bundesregierung)
- 01.01.2027: 14,60 € (Bundesregierung)
- Diskussion um 15 € bleibt politisch (Bundesregierung, FAQ)
- Minijob-Grenze steigt mit (Bundesregierung, FAQ)
Die folgende Tabelle fasst die Kernfakten zusammen.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2026 | 13,90 €/Std. |
| Nächste Erhöhung | 01.01.2027 auf 14,60 € |
| Einführung | 2015 mit 8,50 € |
| Zuständige Kommission | Mindestlohnkommission (unabhängig) |
| Geltungsbereich | Alle Arbeitnehmer, Ausnahmen: Auszubildende, Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate) |
| Minijob-Grenze 2026 | 603 € monatlich (Bundesregierung) |
| Minijob-Grenze 2027 | 633 € monatlich (geplant) |
| Betroffene Arbeitnehmer | Mehr als 6 Millionen (Bundesregierung) |
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 01.01 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde – bestätigt durch die Bundesregierung (offizielle Verkündung). Die Anhebung um 78 Cent im Vergleich zum Vorjahr (12,82 Euro) erfolgte per Verordnung auf Basis des Beschlusses der unabhängigen Mindestlohnkommission.
Mindestlohn seit Januar 2026
- Gilt bundesweit für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – auch für Minijobber (Bundesregierung, FAQ zum Mindestlohn)
- Ausnahmen: Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, ehrenamtlich Tätige
- Strafbar bei Vorsatz: Arbeitgeber müssen den Lohn spätestens am letzten Tag des Folgemonats zahlen
Hintergrund der Erhöhung
Die Erhöhung folgt der zweistufigen Anpassung, die die Mindestlohnkommission im Juni 2025 vorgeschlagen hatte. Die Bundesregierung setzte den Vorschlag einschließlich der zweistufigen Steigerung (2026/2027) per Rechtsverordnung um. Die Berechnung orientiert sich an der Tarifentwicklung und dem Inflationsausgleich.
Für eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden bedeuten 13,90 Euro einen monatlichen Bruttozuwachs von rund 135 Euro gegenüber 2025 – bei gleichzeitig gestiegenen Sozialabgaben bleibt netto aber weniger übrig, als der Bruttosprung vermuten lässt.
Der springende Punkt: Die 13,90 Euro sind kein Endpunkt, sondern der erste von zwei Schritten. Arbeitgeber sollten ihre Lohnkalkulation bereits für 2027 anpassen, sonst droht eine Nachzahlung.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026 und 2027?
Die Bundesregierung hat die Erhöhung in zwei Stufen festgeschrieben: ab 2026 gelten 13,90 Euro, ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das bestätigt die Bundesregierung auf ihrer offiziellen Seite.
Geplante Erhöhung auf 14,60 Euro im Januar 2027
- Steigerung um weitere 70 Cent gegenüber 2026
- Gesamtanstieg 2025→2027: 1,78 Euro pro Stunde
- Monatsbrutto (40 Std.): ca. 2.531 Euro
Beschluss der Mindestlohnkommission
Die unabhängige Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft legt alle zwei Jahre einen Vorschlag vor. Im Juni 2025 einigte sie sich auf den zweistufigen Anstieg auf 13,90 € und 14,60 €. Die Bundesregierung übernahm den Beschluss ohne Änderung.
„Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.“
Bundesregierung (Bekanntmachung der Erhöhung)
„Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.“
DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund (Bewertung der Anpassung)
Arbeitgeber, die jetzt noch auf 12,82 Euro zahlen, haben genau 12 Monate Zeit, ihre Lohnstruktur auf 14,60 Euro umzustellen. Wer bis 2027 nicht anpasst, riskiert Abmahnungen und Nachzahlungen.
Der Haken: Der Anstieg von 12,82 auf 14,60 Euro in zwei Jahren entspricht einer Steigerung von 13,9 Prozent – nominal deutlich, aber nach Abzug der Inflation und steigender Sozialbeiträge bleibt die reale Kaufkraftsteigerung viel bescheidener.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei 40 Stunden?
Der Mindestlohn wird pro Arbeitsstunde gezahlt – die monatliche Summe hängt also direkt von der vertraglichen Stundenzahl ab. Eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt ein klares Rechenbeispiel.
Monatsbrutto bei 40-Stunden-Woche
Bei 13,90 Euro pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich folgende Rechnung: 13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen = ca. 2.409 Euro brutto pro Monat. Das bestätigt auch die Bundesregierung in ihren FAQ durch die genannten Berechnungsgrundlagen.
Vergleich mit Teilzeit
- 20 Std./Woche: ca. 1.204 € brutto
- 30 Std./Woche: ca. 1.806 € brutto
- 38 Std./Woche: ca. 2.290 € brutto
- 40 Std./Woche: ca. 2.409 € brutto
Wichtig: Der Mindestlohn gilt pro Stunde, nicht pro Monat. Wer weniger arbeitet, erhält entsprechend weniger – aber stets mindestens 13,90 Euro pro geleisteter Stunde.
Das Muster: Die Differenz zwischen 38 und 40 Stunden beträgt monatlich etwa 119 Euro brutto – zwei Extrastunden pro Woche bringen rund 1.428 Euro mehr im Jahr, bevor Steuern und Abgaben abgehen.
Wie hoch ist der Mindestlohn netto?
Die Netto-Frage ist die, die Arbeitnehmer wirklich interessiert – aber die Antwort hängt von persönlichen Faktoren ab: Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Kinderfreibeträge.
Nettogehalt bei Steuerklasse I
Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,7 Prozent) ergibt sich bei 2.409 Euro brutto ein Netto von ca. 1.750 Euro. Diese vereinfachte Berechnung basiert auf Standardabzügen der Bundesregierung (allgemeine Steuer- und Abgabenparameter).
Abzüge für Sozialversicherungen
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil 9,3 %)
- Krankenversicherung: ca. 15,9 % inkl. Zusatzbeitrag (Anteil ca. 8,0 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Anteil 1,3 %)
- Pflegeversicherung: 3,6 % (Anteil 1,8 %, kinderloser Zuschlag +0,6 %)
Die genauen Abzüge variieren je nach Krankenkasse. In Steuerklasse III oder mit Kindern fällt das Netto höher aus.
Die Erkenntnis: Von den 13,90 Euro brutto bleiben einer ledigen Vollzeitkraft netto etwa 10,10 Euro pro Stunde – also rund 27 Prozent Abzüge. Dieser Wert ist für die persönliche Finanzplanung relevanter als der Bruttostundenlohn.
Vergleichen Sie auch: 3000 Euro Rente: Wieviel Steuern müssen Sie zahlen?
Wie hoch ist der Mindestlohn im Monat?
Das monatliche Mindestgehalt hängt von der Arbeitszeit ab. Die Umrechnung von Stundenlohn auf Monatsgehalt ist nicht trivial – der Faktor 4,33 Wochen pro Monat ist der Schlüssel.
Monatsverdienst bei Vollzeit
Wie bereits berechnet ergeben 40 Stunden pro Woche bei 13,90 Euro einen Monatsbruttolohn von ca. 2.409 Euro. Der DGB (Gewerkschaftsbewertung der Kommissionsentscheidung) bestätigt diese Größenordnung als Referenzwert für Vollzeitbeschäftigung.
Berechnungsgrundlage 4,33 Wochen
Die Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 = Monatsbrutto. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate. Bei kürzeren Arbeitszeiten verschiebt sich der Betrag entsprechend linear.
- 40 Std./Woche → 2.409 € (Aufgerundet)
- 35 Std./Woche → 2.108 €
- 30 Std./Woche → 1.806 €
- 20 Std./Woche → 1.204 €
Achtung: Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Schichtarbeit kann der tatsächliche Monatslohn abweichen – der Arbeitgeber muss aber den Durchschnitt der geleisteten Stunden mindestens zum Mindestlohn vergüten.
Der Trade-off: 2.409 Euro brutto klingen nach einem klaren Einkommen – doch für eine alleinstehende Person in einer deutschen Großstadt reicht es nach Miete, Nebenkosten und Versicherung oft kaum für Rücklagen. Die geplante Erhöhung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 bringt dann rund 122 Euro mehr brutto im Monat, netto etwa 85 Euro.
Informationen zu Schwerbehinderung: Schwerbehinderung 50 Vorteile Tabelle: GdB Rechte
Zeitleiste: Die Entwicklung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn hat eine dynamische Geschichte hinter sich – von 8,50 Euro bei der Einführung 2015 bis zu den heute beschlossenen Stufen.
- 2025: Erhöhung auf 12,82 € (Bundesregierung, FAQ)
- 01.01.2026: Erhöhung auf 13,90 € (Bundesregierung, offizielle Verkündung)
- 01.01.2027: Erhöhung auf 14,60 € (Bundesregierung, FAQ)
Die Steigerung von 8,50 Euro auf 14,60 Euro in zwölf Jahren entspricht einem Anstieg von rund 72 Prozent – nominal. Real, also nach Inflation, liegt der Zuwachs deutlich niedriger, da die Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum um rund 35 Prozent gestiegen sind.
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Häufig gestellte Fragen
Wann kommt der 14. Euro Mindestlohn?
Der 14-Euro-Mindestlohn ist kein eigener Schritt. Die nächste festgelegte Grenze ist 14,60 Euro zum 1. Januar 2027, beschlossen von der Mindestlohnkommission und umgesetzt per Verordnung der Bundesregierung.
Soll 15 € Mindestlohn kommen?
Eine Erhöhung auf 15 Euro ist eine politische Forderung unter anderem der Gewerkschaften und des DGB, aber kein beschlossener Plan. Die nächste reguläre Anpassung durch die Mindestlohnkommission steht frühestens 2028 an.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie?
In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde – es gibt keine sektoralen Ausnahmen mehr. Branchenzuschläge für Nachtarbeit oder Feiertage kommen hinzu.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Einzelhandel?
Im Einzelhandel gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Viele Tarifverträge im Einzelhandel liegen jedoch deutlich über dieser Grenze. Die tatsächliche Vergütung hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich.
Wer legt den Mindestlohn fest?
Die unabhängige Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft macht alle zwei Jahre einen Vorschlag. Die Bundesregierung setzt diesen per Rechtsverordnung um – zuletzt für 2026 und 2027.
Wie hoch ist der Mindestlohn in anderen EU-Ländern?
Die gesetzlichen Mindestlöhne in der EU variieren stark. Während Deutschland mit 13,90 Euro im oberen Drittel liegt, zahlen Länder wie Frankreich (ca. 11,65 Euro) oder Spanien (ca. 8,87 Euro) weniger. Irland plant für 2026 einen Sprung auf über 13 Euro – bleibt aber unter dem deutschen Niveau.